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Aufsicht über Pfandbriefbanken |
Pfandbriefkompetenzcenter I
In der BaFin ist das Referat "Pfandbriefkompetenzcenter I - Grundsatzfragen und Aufsicht über Pfandbriefbanken ohne Konzerneinbindung" für die Auslegung des PfandBG und alle Gesetzesarbeiten hieran zuständig. Dieses Referat war zuvor unter der Bezeichnung "Hypothekenbanken" tätig.
Pfandbriefkompetenzcenter II
Anfang 2006 hat die BaFin das Referat "Pfandbriefkompetenzcenter II - Deckungsprüfungen bei Pfandbriefbanken" geschaffen. Dieses führt Deckungsprüfungen bei allen Pfandbriefemittenten durch und entwickelt einheitliche Maßstäbe für die Qualität der Prüfungsleistungen.
Zur Durchführung der Deckungsprüfungen kann sich das Referat externer Fachleute bedienen. Deckungsprüfungen werden seit 2006 auch ausgeschrieben. Vgl. hierzu die entsprechende Website der BaFin.
Gliederung der Referate der BaFin
Die aktuelle Gliederung der Referate zeigt das Organigramm der BaFin.
Veröffentlichungen der Aufsicht