![]() |
Wohlverhaltensregeln |
Wohlverhaltensregeln für Emittenten von Jumbo-Pfandbriefen
Neuemissionen und Aufstockungen sollten mit ausreichendem Vorlauf angekündigt werden, um Zeit für den Bookbuilding-Prozess zu gewährleisten. Jeder Emission sollte eine Premarketing-Phase von mindestens 24 Stunden vorausgehen.
Neuemissionen und Aufstockungen sollten stets marktgerecht gepreist werden. Der Emissionsspread sollte dabei stets so festgelegt werden, dass er auch im Sekundärmarkt Bestand hat.
Aufstockungen sind wie die entsprechenden Neuemissionen grundsätzlich mit der vorgegebenen Mindestzahl von Market Makern durchzuführen.
Der Emittent sollte die notwendigen Informationen veröffentlichen, die es Investoren erlauben, ihre Anlage in Pfandbriefen zu beurteilen. Die Aktualisierung der Daten sollte quartalsweise erfolgen.