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Zu Beginn des Jahres 2001 hat die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen kreditwirtschafltichen Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen den Verhaltenskodex für Hypothekarkreditgeber vorgestellt.
Verpflichtung auf freiwilliger Basis
Danach sollen Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend informiert werden. Der Kodex hält die Institute auf freiwilliger Basis dazu an, den Kunden in der vorvertraglichen Phase sowohl generalisierte als auch individualisierte Informationen zur Verfügung zu stellen.
Broschüre des vdp
Unsere Mitgliedsinstitute haben den Verhaltenskodex zu einem wesentlichen Teil in der Broschüre "Immobilienfinanzierung transparent gemacht" umgesetzt. Die Publikation erfüllt sämtliche Anforderungen, die durch die EU-Vorgaben an die generalisierten Informationen gestellt werden.
Publikation zum Download
Näheres zu den Informationspflichten, die aus dem Verhaltenskodex folgen, entnehmen Sie bitte dem DLK-Beitrag von Wolfgang Kälberer: |