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Immobilienbewertung

Der Beleihungswert

Das Konzept des Beleihungswertes geht auf das Jahr 1900 zurück und wurde seitdem kontinuierlich weiterentwickelt. Mit dem Inkrafttreten des Pfandbriefgesetzes am 19. Juli 2005 wurde die Kodifizierung des Beleihungswertes modernisiert und präzisiert. Demnach ist der Beleihungswert der Wert der Immobilie, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturbedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann. Im Rahmen einer "vorsichtigen Bewertung" wird konsequent auf die Berücksichtigung der langfristigen und nachhaltigen Objektmerkmale sowie derzeitige und mögliche anderweitige Nutzungen abgestellt. Dieser Zeitraumbezug unterscheidet den Beleihungswert wesentlich vom stichtagsbezogenen Marktwert. Insbesondere durch die Glättung aktueller, möglicherweise übertriebener Markterwartungen hat der Beleihungswert in seiner jahrzehntelangen Anwendung dazu beigetragen, dass die hypothekarische Kreditvergabe in Deutschland stabilisierend auf den deutschen Immobilienmarkt wirkt.

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