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Verhaltenskodex der Hypothekarkreditgeber |
Zu Beginn des Jahres 2001 hat die EU-Kommission in Zusammenarbeit mit den europäischen kreditwirtschafltichen Verbänden und Verbraucherschutzorganisationen den Verhaltenskodex für Hypothekar-Kreditgeber vorgestellt.
Dieser Verhaltenskodex sieht vor, Verbraucher, die einen Hypothekarkredit aufnehmen möchten, umfassend zu informieren. Dadurch soll die Vergleichbarkeit von Vertragsangeboten sowohl national als auch grenzüberschreitend gefördert werden.
Die Beachtung des Kodexes ist freiwillig. Sämtliche vdp-Mitgliedsinstitute haben sich zu seiner Einhaltung verpflichtet.
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